"Schnell erklärt - CRASHKURS SPEZIAL:
Schadensrecht"
Das Schadensrecht ist vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen ein ganz wesentlicher Teil des Zivilrechts. Es geht um die Rechtsfolge von Schadensersatzansprüchen: Wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, stellt sich die Frage, ob denn auch ein Schadens vorliegt, wie hoch dieser Schaden ist und ob er Ersatzfähig ist. Und was ist, wenn man den Schaden gar nicht reparieren lassen, sondern schlicht den Schadensersatz ausbezahlt haben möchte? Wie war das noch mit der Umsatzsteuer, gehört die zum Schadensersatz? Was war der Unterschied zwischen positivem und negativem Interesse? Müssen Vorteile ausgeglichen werden? Und was, wenn der Geschädigte auch seinen Teil zum Schaden beigetragen hat?
Es stellen sich im Rahmen des Schadensersatzes so viele Fragen, dass es nicht verwundert, dass es sogar Examensklausuren gibt, deren Schwerpunkt die Rechtsfolge des Schadens(ersatzes) bildet.
In unserem Crashkurs Spezial "Schadensrecht" werden wir uns auch an der aktuellen sowie klassischen Rechtsprechung zum Schadensrecht orientieren, die wir als Fälle aufbereitet haben und und so in die Unterrichtsmaterialien integriert haben.
Besonders an diesem Kurs ist, dass wir mehrere Teilrechtsgebiete miteinander kombinieren werden, z.B. werden wir Schadensersatzansprüche aus dem BGB AT (§§ 122, 179 BGB), aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB), aus dem Mängelgewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB) oder auch aus dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB; §§ 7 ff. StVG) in diesem Kurs besprechen.
Es werden spezifisch auf die zu lösenden Fälle zugeschnittene Unterrichtsmaterialien in Form von Übersichten und Schemata zur Verfügung gestellt, sodass alle Teilnehmer*innen der Lösung folgen können. Ausführlich ausformulierte und kommentierte Lösungen gehören natürlich auch zu den Unterrichtsmaterialien.
Dieser Kurs richtet sich, anders als unsere "normalen" Crashkurse, vor allem an Studierende mit Vorkenntnissen, die z.B. als Vorbereitung auf eine große Übung, mehrere Teilrechtsbereiche kombiniert erarbeiten möchten. Der Kurs eignet sich auch für Examenskandidat*innen, die sich gezielt in die spezifischen Problematiken des Schadensrechts einarbeiten bzw. es wiederholen und vertiefen möchten.
Im Kurs "CRASHKURS SPEZIAL: Schadensrecht" werden wir folgende Themen behandeln:
- Grundsätze des Schadensersatzrechts
- Begriff des Schadens und Abgrenzung von Aufwendungen
- Schadensermittlung (insb. Differenzhypothese)
- Schadensformen: Materieller und immaterieller Schaden, positives und negatives Interesse, unmittelbarer und mittelbarer Schaden, einfacher und mehrfacher Schaden
- Zweck und Funktionen des Schadensersatzes
- Prinzipien des Schadensersatzes
- Systematik der §§ 249 - 255 BGB
- Schadenszurechnung
- Schadensminderung, Mitverantwortlichkeit des Geschädigten und Haftungsbeschränkungen
- Schadensregress (insb. Gestörte Gesamtschuld)
Kurstermine:
Der Kurs wird im Wintersemester 2025/26 wieder angeboten.