Stand: 7. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über entgeltliche Online-Unterrichtsleistungen, insbesondere Crashkurse, Fallübungen und Einzelunterricht, zwischen
Jessica Baumann
Jurafreunde
Universitätsstraße 23
48143 Münster
E-Mail:
jessica@jurafreunde.de
– nachfolgend „Jurafreunde“ – und der Kundin oder dem Kunden.
(2) Abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen Jurafreunde und der Kundin oder dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Jurafreunde bietet juristischen Online-Unterricht in Form von Crashkursen, Fall-Übungen und Einzelunterricht an.
(2) Der Einzelunterricht umfasst insbesondere die individuelle Unterstützung in den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zur Vorbereitung auf Prüfungen im rechtswissenschaftlichen Studium und auf die Erste Juristische Prüfung.
(3) Crashkurse dienen der strukturierten und kompakten Wiederholung sowie der klausurbezogenen Vertiefung ausgewählter Rechtsgebiete.
(4) Fallübungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung und Besprechung examensbezogener Sachverhalte sowie der Vertiefung von Falllösungsmethodik, Schwerpunktsetzung und Gutachtenstil.
(5) Die kostenpflichtigen Unterrichtsleistungen werden grundsätzlich persönlich durch Jessica Baumann erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder bei der jeweiligen Veranstaltung angekündigt wird.
(6) Der Unterricht dient der Wissensvermittlung und Prüfungsvorbereitung. Nicht geschuldet sind die vollständige oder teilweise Erstellung benoteter oder zur Bewertung einzureichender Arbeiten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in konkreten persönlichen Angelegenheiten.
(7) Der konkrete Inhalt und Umfang der jeweiligen Unterrichtsleistung ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, der individuellen Vereinbarung und der Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Unterrichtsangebote auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Die Übermittlung des Buchungsformulars für einen Crashkurs oder eine Fallübung ist zunächst eine unverbindliche Buchungsanfrage.
(3) Jurafreunde informiert die anfragende Person per E-Mail darüber, ob die gewünschte Veranstaltung gebucht werden kann, und übermittelt die für die Buchung maßgeblichen Informationen, insbesondere den Veranstaltungstermin, den Preis, die Zahlungsinformationen sowie die für den Vertragsschluss erforderlichen Unterlagen und Erklärungen.
(4) Der Vertrag über einen Crashkurs oder eine Fall-Übung kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde das von Jurafreunde per E-Mail übermittelte Angebot innerhalb der darin genannten Frist ausdrücklich per E-Mail annimmt.
(5) Eine bloße Zahlung ohne die erforderliche ausdrückliche Annahmeerklärung ersetzt die Annahme des Angebots nicht.
(6) Eine Anfrage zum Einzelunterricht kann insbesondere per E-Mail an unterricht@jurafreunde.de gestellt werden. Die erstmalige Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
(7) Nach Klärung der wesentlichen Einzelheiten erhält die interessierte Person ein Anmeldeformular. Der Vertrag über den Einzelunterricht kommt zustande, wenn das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular innerhalb der vereinbarten Frist bei Jurafreunde eingeht und damit das zuvor übermittelte Angebot angenommen wird.
(8) Die gesetzlich erforderlichen Erklärungen zum vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung und zur Bereitstellung digitaler Unterrichtsmaterialien werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt.
§ 4 Kostenfreie Webinare
(1) Kostenfreie Webinare sind von den entgeltlichen Unterrichtsleistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterscheiden.
(2) Die Ankündigung eines kostenfreien Webinars und die Übermittlung eines Zugangslinks begründen keinen Anspruch auf Durchführung des Webinars oder auf Teilnahme. Jurafreunde kann ein kostenfreies Webinar aus organisatorischen, technischen, gesundheitlichen oder sonstigen sachlichen Gründen absagen, verschieben, inhaltlich verändern oder die Zahl der Teilnehmenden begrenzen.
(3) Kostenfreie Webinare können durch Jessica Baumann oder durch zuvor angekündigte Gastdozentinnen oder Gastdozenten durchgeführt werden.
(4) Sofern ein kostenfreies Webinar aufgezeichnet wird, wird hierauf vor Beginn der Veranstaltung gesondert hingewiesen. Ergänzende Informationen enthält die jeweils geltende Datenschutzerklärung.
§ 5 Durchführung des Einzelunterrichts
(1) Der Einzelunterricht findet online über Zoom Meeting statt.
(2) Eine reguläre Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 120 Minuten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Dauer vereinbart wurde.
(3) Die Termine werden individuell zwischen Jurafreunde und der Kundin oder dem Kunden vereinbart.
(4) Der Einzelunterricht ist als persönliche und interaktive Unterrichtsform ausgestaltet. Die Kundin oder der Kunde soll daher über ein funktionsfähiges Mikrofon verfügen und zur aktiven Mitarbeit bereit sein.
(5) Jurafreunde zeichnet den Einzelunterricht nicht auf.
§ 6 Durchführung von Crashkursen und Fall-Übungen
(1) Crashkurse und Fallübungen finden online über Zoom Webinars statt. Der persönliche Zugangslink wird erst übermittelt, nachdem die vollständige Zahlung bei Jurafreunde eingegangen und der jeweiligen Buchung eindeutig zugeordnet worden ist.
(2) Ein Crashkurs findet grundsätzlich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Die Veranstaltungszeit umfasst regelmäßig eine Pause von 45 Minuten und zwei weitere Pausen von jeweils 15 Minuten.
(3) Eine Fall-Übung findet grundsätzlich von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt und umfasst regelmäßig eine Pause von 30 Minuten.
(4) Maßgeblich sind die auf der Website und in der Buchungsbestätigung angegebenen konkreten Termine und Veranstaltungszeiten.
(5) Für die Teilnahme muss diejenige E-Mail-Adresse angegeben werden, die mit dem für die Veranstaltung verwendeten Zoom-Konto verbunden ist. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand dieser E-Mail-Adresse eingerichtet. Der persönliche Zugangslink darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(6) Die Teilnehmendenliste ist für die übrigen Teilnehmenden nicht sichtbar. Die Kamerafunktion der Teilnehmenden ist deaktiviert.
(7) Das Mikrofon kann von den Teilnehmenden grundsätzlich selbst aktiviert werden. Vor einem Wortbeitrag soll die von Zoom bereitgestellte Handzeichenfunktion verwendet werden. Fragen können außerdem über den hierfür vorgesehenen Chat an die Veranstaltungsleitung gerichtet werden.
(8) Über Zeitpunkt, Reihenfolge und Umfang der Berücksichtigung von Wortmeldungen und Fragen entscheidet die Veranstaltungsleitung unter Berücksichtigung des Unterrichtsverlaufs und der verfügbaren Zeit. Ein Anspruch darauf, dass jede Wortmeldung oder jede Frage während der Veranstaltung berücksichtigt wird, besteht nicht.
(9) Jurafreunde zeichnet Crashkurse und Fall-Übungen nicht auf.
§ 7 Unterrichtsmaterialien
(1) Die Sachverhalte für Crashkurse und Fallübungen werden bei rechtzeitigem Vertragsschluss und rechtzeitigem Zahlungseingang grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übersandt.
(2) Bei Crashkursen werden zu Beginn der Veranstaltung ergänzende Übersichten und Schemata bereitgestellt.
(3) Nach dem Crashkurs erhalten die Teilnehmenden die Lösungen zu den im Kurs behandelten Fällen sowie ergänzende Materialien mit Definitionen, Streitständen und Hinweisen für die eigenständige Nachbereitung.
(4) Nach einer Fallübung erhalten die Teilnehmenden die Lösung des besprochenen Falls sowie eine Übersicht über typische Fehler bei der Bearbeitung des jeweiligen examensbezogenen Sachverhalts.
(5) Buchungsanfragen können aus organisatorischen Gründen nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung eingehen.
(6) Erfolgen Vertragsschluss und vollständiger Zahlungseingang erst nach dem regulären Versand der ersten Unterrichtsmaterialien, werden die bis dahin bereits versandten Materialien unverzüglich nach Zahlungseingang und eindeutiger Zuordnung der Zahlung nachgereicht.
(7) Der Umfang der Unterrichtsmaterialien kann sich je nach Rechtsgebiet, Kursinhalt, didaktischem Aufbau und Darstellungsform unterscheiden. Ein bestimmter Seitenumfang, eine bestimmte Dateigröße oder eine bestimmte Anzahl einzelner Dokumente ist nicht geschuldet. Aus einem geringeren Seitenumfang kann nicht auf einen geringeren inhaltlichen oder wirtschaftlichen Wert der Materialien geschlossen werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Nutzungsrechte
(1) Die Kundin oder der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen der Teilnahme verantwortlich. Erforderlich sind insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine ausreichend stabile Internetverbindung und ein funktionsfähiger Zoom-Zugang.
(2) Vor der Buchung eines Crashkurses oder einer Fallübung ist sicherzustellen, dass ein Zoom-Konto besteht und die im Buchungsformular angegebene E-Mail-Adresse mit diesem Zoom-Konto verbunden ist.
(3) Beim Einzelunterricht sind gewünschte Themen, Fragestellungen und vorhandene Unterlagen so rechtzeitig mitzuteilen oder zu übersenden, dass eine angemessene Vorbereitung des Unterrichts möglich ist.
(4) Die von Jurafreunde bereitgestellten Unterrichtsmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die Kundin oder den Kunden bestimmt. Sie dürfen auf den eigenen Geräten gespeichert und für den eigenen Gebrauch ausgedruckt werden.
(5) Eine vollständige oder auszugsweise Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Materialien ist nicht gestattet, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt oder zuvor ausdrücklich durch Jurafreunde genehmigt worden ist. Dies gilt insbesondere für das Hochladen in Messenger-Gruppen, gemeinsam genutzte Cloud-Ordner, Lernplattformen, soziale Netzwerke oder sonstige gemeinsam zugängliche Bereiche.
(6) Die persönlichen Zugangslinks zu Crashkursen und Fallübungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(7) Audio-, Video- und Bildschirmaufnahmen des Unterrichts durch Teilnehmende sind nicht gestattet. Dies gilt auch für Aufzeichnungen einzelner Ausschnitte, Wortbeiträge, Chatverläufe oder Bildschirmdarstellungen.
(8) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 9 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Es gelten die bei der jeweiligen Veranstaltung auf der Website, in der individuellen Korrespondenz oder im konkreten Angebot angegebenen Preise.
(2) In absoluten Einzel- und Sonderfällen kann für den Einzelunterricht ein abweichender individueller Preis vereinbart werden. Ein Anspruch auf die Vereinbarung eines Sonderpreises besteht nicht.
(3) Die Unterrichtsleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Rechnungen weisen daher keine Umsatzsteuer aus.
(4) Der Einzelunterricht wird grundsätzlich nicht im Voraus bezahlt. Nach Durchführung des Unterrichts wird eine Rechnung erstellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Crashkurse und Fallübungen sind vollständig im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen.
(6) Die vollständige Zahlung für einen Crashkurs oder eine Fallübung muss spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bei Jurafreunde eingegangen und der jeweiligen Buchung eindeutig zugeordnet worden sein.
(7) Unterrichtsmaterialien und persönliche Zugangslinks werden erst versandt, wenn die vollständige Zahlung eingegangen und der jeweiligen Buchung eindeutig zugeordnet worden ist.
(8) Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein oder kann sie der Buchung nicht eindeutig zugeordnet werden, besteht kein Anspruch auf rechtzeitige Freischaltung oder Teilnahme an der Veranstaltung.
(9) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Absagen, Terminänderungen und Nichtteilnahme
(1) Crashkurse und Fallübungen werden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmendenzahl von zehn Personen durchgeführt.
(2) Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann Jurafreunde die Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn absagen. In diesem Fall ist Jurafreunde nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
(3) Muss ein Crashkurs oder eine Fallübung insbesondere aufgrund einer Erkrankung der Dozentin oder aus einem anderen kurzfristig eintretenden, von Jurafreunde nicht vermeidbaren Grund abgesagt werden, kann Jurafreunde einen Ersatztermin anbieten. Kann kein Ersatztermin angeboten werden oder ist die Teilnahme am Ersatztermin für die Kundin oder den Kunden nicht möglich, wird eine bereits geleistete Zahlung für die ausgefallene Veranstaltung zurückerstattet.
(4) Sagt Jurafreunde einen Termin des Einzelunterrichts ab, wird grundsätzlich ein Ersatztermin vereinbart. Ist die Vereinbarung eines Ersatztermins nicht möglich oder für eine Vertragspartei nicht zumutbar, entfällt der Termin und wird nicht in Rechnung gestellt. Eine bereits erfolgte Zahlung wird erstattet.
(5) Die Nichtteilnahme an einem Crashkurs oder einer Fallübung aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Erkrankung, sonstiger Verhinderung oder technischer Probleme aufseiten der Kundin oder des Kunden, lässt die vereinbarte Zahlungspflicht grundsätzlich unberührt. Die im Rahmen der Veranstaltung vorgesehenen Unterrichtsmaterialien werden gleichwohl bereitgestellt.
(6) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht, vorzeitiger Leistungsbeginn und Preiszuordnung
(1) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Über die Voraussetzungen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts wird gesondert in der jeweils einschlägigen Widerrufsbelehrung informiert. Ein Muster-Widerrufsformular wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
(2) Soll Jurafreunde bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Erbringung von Dienstleistungen oder mit der Bereitstellung digitaler Unterrichtsmaterialien beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen der Kundin oder des Kunden gesondert eingeholt.
(3) Das Widerrufsrecht hinsichtlich einer Dienstleistung erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, sofern die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(4) Das Widerrufsrecht hinsichtlich digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt mit Beginn ihrer Bereitstellung, sofern die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Die bloße Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt die nach dem Gesetz erforderlichen gesonderten Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und zum Erlöschen des Widerrufsrechts nicht.
(6) Zur transparenten Zuordnung des vereinbarten Gesamtpreises setzt sich der Preis eines Crashkurses aus folgenden Bestandteilen zusammen: 10 Prozent entfallen auf die vorab bereitgestellten Sachverhalte als digitale Inhalte, 20 Prozent entfallen auf die zu Veranstaltungsbeginn bereitgestellten Übersichten und Schemata als digitale Inhalte, 50 Prozent entfallen auf die Durchführung des Live-Unterrichts als Dienstleistung und 20 Prozent entfallen auf die nach der Veranstaltung bereitgestellten Lösungen sowie die ergänzenden Materialien zur Nachbereitung als digitale Inhalte.
(7) Zur transparenten Zuordnung des vereinbarten Gesamtpreises setzt sich der Preis einer Fallübung aus folgenden Bestandteilen zusammen: 15 Prozent entfallen auf den vorab bereitgestellten Sachverhalt als digitalen Inhalt, 60 Prozent entfallen auf die Durchführung des Live-Unterrichts als Dienstleistung und 25 Prozent entfallen auf die nach der Veranstaltung bereitgestellte Lösung einschließlich der Übersicht über typische Fehler als digitale Inhalte.
(8) Die Preisanteile richten sich nach der inhaltlichen, didaktischen und wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Leistungsbestandteils. Sie sind nicht von der Seitenzahl, der Dateigröße, der Darstellungsform oder der Anzahl der bereitgestellten Dokumente abhängig.
(9) Die Preiszuordnung nach den Absätzen 6 bis 8 ändert die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs nicht. Diese richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweils einschlägigen gesonderten Widerrufsbelehrung.
(10) Die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Haftung und Lernerfolg
(1) Jurafreunde haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Jurafreunde, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Jurafreunde auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für den Vertrag typischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Jurafreunde schuldet eine sorgfältige und fachlich fundierte Durchführung des vereinbarten Unterrichts, jedoch keinen bestimmten Lern-, Prüfungs- oder Studienerfolg. Der individuelle Lernerfolg hängt insbesondere von den persönlichen Vorkenntnissen, der Vorbereitung, der Mitarbeit und der eigenständigen Nachbereitung der Kundin oder des Kunden ab.
(6) Jurafreunde haftet nicht für technische Störungen oder Unterbrechungen, die nicht von Jurafreunde zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere für Störungen der Internetverbindung, der verwendeten Endgeräte oder der technischen Ausstattung der Kundin oder des Kunden sowie für vorübergehende Ausfälle der von Dritten betriebenen Kommunikations- und Videokonferenzdienste. Gesetzliche Ansprüche wegen einer von Jurafreunde zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Jurafreunde verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Zusammenhang mit Buchungsanfragen, Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Kommunikation und der Nutzung von Zoom, enthalten die gesonderten Datenschutzhinweise und die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter:
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§ 14 Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung maßgebliche Sprache ist Deutsch.