"Schnell erklärt"-Crashkurse

Strafrecht

Nachfolgend findet ihr unsere aktuellen Crashkurse im Strafrecht.

Für viele Kurse bieten wir euch mehrere Termine an.


Veranstaltungsort:

Alle Kurse finden online per Zoom statt (der Link wird vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet).


Materialien:

In allen Crashkursen gehen wir auf die typischen und immer wiederkehrenden Klausurprobleme ein und lösen diese Zusammen - dabei unterstützen uns umfangreiche Kursmaterialien, die im Kurspreis inklusive sind:

- Übersichten

- Schemata 

- Sachverhalte 

- Umfangreich ausformulierte und kommentierte Lösungen 

(Kursmaterialien werden per E-Mail verschickt)


Kosten:

Die Kursgebühr beträgt pro Crashkurs pro Person 49,-€**.

(** Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit)


Bezahlung:

  • Bestandskund*innen (= Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate an einer kostenpflichtigen Jurafreunde-Veranstaltung teilgenommen haben)

Der/die Kunde*in erhält nach Erfüllung der Unterrichtsleistung eine Rechnung per E-Mail im PDF-Format. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per kostenloser Überweisung auf das von Jurafreunde angegebene Bankkonto zu überweisen. Alternativ ist die Zahlung per „Paypal“ möglich. Die Zahlung der Unterrichtsgebühr soll spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung erfolgen (es gilt der Eingang der Zahlung bei Jurafreunde). Auf die Zahlungsbedingungen in § 8 der AGB wird hingewiesen.


  • Neukund*innen (= Personen, die nicht innerhalb der letzten 12 Monate an einer kostenpflichtigen Jurafreunde-Veranstaltung teilgenommen haben)

Die Teilnahmegebühr muss per Vorkasse auf das nach der Bestätigung der Anmeldung von Jurafreunde genannte Konto erfolgen. Alternativ ist eine Zahlung per „Paypal“ möglich. Die Zahlung muss spätestens zwei Stunden vor Beginn des Unterrichts bei Jurafreunde verbucht werden, eine Teilnahme am Unterricht ist

ansonsten nicht möglich; auch Unterrichtsmaterialien werden erst nach Eingang der Zahlung per E-Mail versendet. Eine Zahlung auf Rechnung ist möglich nach erstmaliger Überweisung einer Teilnahmegebühr von einem deutschen Konto, welches auf den Namen der Neukundin / des Neukunden geführt wird. Bei

gleichzeitiger Anmeldung zu mehreren Veranstaltungen: Die Anmeldung zu nachfolgenden Veranstaltungen wird verbindlich, sobald die Teilnahme an der zeitlich ersten Veranstaltung per Vorkasse bezahlt und bei Jurafreunde verbucht wurde (s.o.); die Zahlung der nachfolgenden Veranstaltungen erfolgt dann

automatisch per Rechnung.



Uhrzeit:

Jeder Crashkurs findet von 10 bis 18 Uhr (inkl. 45 Minuten Mittagspause sowie zwei mal jew. 15 Minuten Pause)  statt.

Es ist folgender Ablauf geplant (hiervon kann u.U. abgewichen werden):

  • 10 - 10:15 Uhr: Begrüßung und Organisation
  • 10:15 - 11:45 Uhr: Unterricht
  • 11:45 - 12 Uhr: Pause
  • 12 - 13:30 Uhr: Unterricht
  • 13:30 - 14:15 Uhr: Mittagspause
  • 14:15 - 15:45 Uhr: Unterricht
  • 15:45 - 16:00 Uhr: Pause
  • 16 - 18 Uhr: Unterricht


Sichert euch jetzt euren Platz im Kurs!

Anmeldung: Per E-Mail an unterricht@jurafreunde.de

Anmeldeformular zum Download siehe unten


Der Kurs findet in positiver Atmosphäre und auf Augenhöhe statt, es muss niemand Hemmungen haben, vermeintlich "dumme" Fragen zu stellen!


Zur Info: Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre unserer Teilnehmer*innen und Dozent*innen sowie aus Gründen des Datenschutzes wird während des Online-Unterrichts auf eine Kamera-Nutzung verzichtet.

Die Kurse kommen jeweils ab mindestens zehn Teilnehmer*innen zustande.

"Schnell erklärt: Strafrecht AT 1"


Das Strafrecht AT ist äußerst relevant vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Um dieser Relevanz gerecht zu werden, haben wir die Themen des Strafrecht AT in zwei Kurse aufgeteilt.

Im Crashkurs "Strafrecht AT 1" behandeln wir folgende Themen:


- Das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt

- Tatbestand

- Kausalität 

- Objektive Zurechnung

- Vorsatz und Vorsatzarten

- Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe (u.a. Notwehr und Notstand)

- Schuld und Entschuldigungsgründe (u.a. § 20 StGB)

- Irrtumslehre

- Versuch 

- Rücktritt


Kurstermine:

  • Samstag, 30.05.2026 (früher Termin)
  • Samstag, 25.07.2026 (später Termin)

"Schnell erklärt: Strafrecht AT 2"


Das Strafrecht AT ist äußerst relevant vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen. Um dieser Relevanz gerecht zu werden, haben wir die Themen des Strafrecht AT in zwei Kurse aufgeteilt.

Im Crashkurs "Strafrecht AT 2" behandeln wir folgende Themen:


- Das fahrlässige Begehungsdelikt

- Objektive und subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

- Objektive und subjektive Vorhersehbarkeit

- Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit

- Das unechte Unterlassungsdelikt

- Garantenstellung

- Rechtfertigende Pflichtenkollision

- Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft, Anstiftung, Beihilfe


Kurstermine:

  • Sonntag, 31.05.2026 (früher Termin)
  • Sonntag, 26.07.2026 (später Termin)

"Schnell erklärt: Strafrecht BT 1"


Das Strafrecht BT lernen Jurastudierende häufig ab dem zweiten Semester und ist relevant bis zum zweiten Staatsexamen. Um dieser Relevanz gerecht zu werden, haben wir auch die Themen des Strafrecht BT in zwei Kurse aufgeteilt.

Im Crashkurs "Strafrecht BT 1" behandeln wir folgende Themen:


- Totschlag, § 212 StGB

- Mord § 211 StGB und die Mordmerkmale der 1.-3. Gruppe

- Einfache Körperverletzung § 223 StGB

- Qualifikation § 224 StGB sowie Erfolgsqualifikation § 226 StGB

- Nötigung § 240 StGB

- Beleidigungsdelikte §§ 185 ff. StGB

- Hausfriedensbruch § 123 StGB


Kurstermine:

Der Kurs "Strafrecht BT 1" wird im SoSe26 nicht angeboten.


"Schnell erklärt: Strafrecht BT 2"


Das Strafrecht BT lernen Jurastudierende häufig ab dem zweiten Semester und ist relevant bis zum zweiten Staatsexamen. Um dieser Relevanz gerecht zu werden, haben wir auch die Themen des Strafrecht BT in zwei Kurse aufgeteilt.

Im Crashkurs "Strafrecht BT 2" behandeln wir folgende Themen:


- Diebstahl § 242 StGB und besonders schwerer Fall § 243 StGB

- Qualifikationen § 244 StGB

- Unterschlagung § 246 StGB

- Untreue § 266 StGB

- Hehlerei § 259 StGB

- Betrug § 263 StGB und Computerbetrug § 263a StGB

- Erpressung § 253 I StGB und räuberische Erpressung §§ 253 I, 255 StGB

- Raubdelikte §§ 249, 250, 251, 252 StGB


Kurstermine:

Der Kurs "Strafrecht BT 2" wird im SoSe26 nicht angeboten.


"Schnell erklärt: StPO Strafverfahrensrecht"


Das Strafverfahrensrecht ist unter Studierenden nicht wirklich beliebt - häufig wird es im Studium selbst nur am Rande thematisiert und muss dann trotzdem mindestens als "StPO-Zusatzfrage" im Examen beherrscht werden. 

Das sind unsere Themen im Kurs:


- Die Verfahrensgrundsätze

- Die Stellung von Staatsanwaltschaft und Polizei

- Das Ermittlungsverfahren

- Die Stellung des Beschuldigten

- Die Untersuchungshaft

- Das Hauptverfahren

- Vernehmung des Angeklagten

- Beweiserhebung und Beweisverwertung

- Beweisverbote

- Vernehmung von Zeugen

- Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens

- Einstellung des Verfahrens

- Urteil

- Rechtsmittel


Kurstermine:

Der Kurs "StPO" wird im SoSe26 nicht angeboten.