Staatsrecht: "Verhältnis oder Mehrheit? Die Wahlrechtsreform"
Der Bundestag hat am 17.03.2023 mit der Mehrheit der ehemaligen „Ampel-Koalition“ unter Bundeskanzler Olaf Scholz eine Reform des Wahlrechts beschlossen, die dazu führen wird, dass ab der aktuellen Legislaturperiode weniger Abgeordnete in den Bundestag einziehen.
CSU und Linke kündigten bereits nach der Abstimmung im Bundestag im März 2023 an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Am 08.06.2023 wurde dann bekannt, dass Bundespräsident Steinmeier die Gesetzesänderung zur („großen“) Wahlrechtsreform ausgefertigt hat. Die neuen Regelungen sind am 14.06.2023 in Kraft getreten - außerdem wurden u.a. Normenkontrollen vor dem BVerfG erhoben.
Das BVerfG entschied am 30.07.2024, dass die Änderungen grundsätzlich verfassungsgemäß seien, trotzdem müsse noch nachgefeilt werden: Die Sperrklausel ohne Grundmandatsklausel sei in der neuen Gesetzesform problematisch.
Aus staatsrechtlicher Sicht ist dieses Thema ein absoluter Leckerbissen für jede Staatsorga-Vorlesung, -Klausur und/oder -Hausarbeit und auch mündliche Prüfung im StEx - insbesondere, weil im Februar 2025 die vorgezogene Bundestagswahl stattgefunden hat und das neue Wahlrecht erstmals zur Anwendung kam.
Mit diesem Webinar werden wir ins deutsche Wahlrecht eintauchen - in die alten UND neuen Regelungen, außerdem werden wir die Entscheidung des BVerfG besprechen sowie der (berechtigten oder unberechtigten?!?) Kritik an der Wahlrechtsreform auf den Grund gehen.
Bitte meldet euch ausschließlich HIER
online an.
Das Webinar findet am Dienstag, 16.06.2026 von 18 - ca. 19:30 Uhr statt.