Crashkurse: Zivilrecht

"Schnell erklärt"-Crashkurse

Zivilrecht

Nachfolgend findet ihr unsere aktuellen Crashkurse im Zivilrecht.

Für jeden Kurs bieten wir euch mehrere Termine an.


Veranstaltungsort:

Alle Kurse finden online per Zoom statt (der Link wird vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet).


Materialien:

In allen Crashkursen gehen wir auf die typischen und immer wiederkehrenden Klausurprobleme ein und lösen diese Zusammen - dabei unterstützen uns umfangreiche Kursmaterialien, die im Kurspreis inklusive sind:

- Übersichten

- Schemata 

- Sachverhalte 

- Umfangreich ausformulierte und kommentierte Lösungen 

(Kursmaterialien werden per E-Mail verschickt)


Kosten:

Die Kursgebühr beträgt pro Crashkurs pro Person 49,-€**.

Die Rechnung wird per E-Mail nach dem Kurs versendet und kann per IBAN-Überweisung bezahlt werden, Vorkasse ist bei uns nicht nötig.

(** Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit)


Wiederholungshörer*innen:

Wenn Du denselben Crashkurs ein zweites Mal besuchen möchtest, bieten wir Dir die wiederholte Teilnahme zur vergünstigten Kursgebühr i.H.v. 25,-€** an. Bitte gib' bei Deiner Anmeldung an, dass Du Wiederholungshörerin bist und nenne auch den Termin, an dem Du den Kurs zum ersten Mal gehört hast.

(** Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit)


Uhrzeit:

Jeder Crashkurs findet von 10 bis 18 Uhr (inkl. 45 Minuten Mittagspause sowie zwei mal jew. 15 Minuten Pause)  statt.

Es ist folgender Ablauf geplant (hiervon kann u.U. abgewichen werden):

  • 10 - 10:15 Uhr: Begrüßung und Organisation
  • 10:15 - 11:45 Uhr: Unterricht
  • 11:45 - 12 Uhr: Pause
  • 12 - 13:30 Uhr: Unterricht
  • 13:30 - 14:15 Uhr: Mittagspause
  • 14:15 - 15:45 Uhr: Unterricht
  • 15:45 - 16:00 Uhr: Pause
  • 16 - 18 Uhr: Unterricht


Sichert euch jetzt euren Platz im Kurs!

Anmeldung: Per E-Mail an unterricht@jurafreunde.de


Der Kurs findet in positiver Atmosphäre und auf Augenhöhe statt, es muss niemand Hemmungen haben, vermeintlich "dumme" Fragen zu stellen!


Zur Info: Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre unserer Teilnehmer*innen und Dozent*innen sowie aus Gründen des Datenschutzes wird während des Online-Unterrichts auf eine Kamera-Nutzung verzichtet.

Die Kurse kommen jeweils ab mindestens zehn Teilnehmer*innen zustande.


"Schnell erklärt: BGB AT 1"


Mit dem BGB AT starten Jurastudierende typischerweise in die wunderbare Welt des Zivilrechts - und BGB AT bleibt wichtig bis zum 2. Staatsexamen.

Im Kurs "BGB AT 1" werden unsere Themen folgende sein:


- Willenserklärungen 

- Invitatio ad offerendum 

- Offerte ad incertas personas 

- Rechtsbindungswille 

- Gefälligkeit und Gefälligkeitsverträge 

- Angebot und Annahme 

- Abgabe, Zugang, Widerruf von Willenserklärungen

- Vertragsschluss allgemein

- Vertragschluss bei eBay

- Kaufverträge über Grundstücke

- Rechtsfähigkeit 

- Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährige 

- Abstraktions- und Trennungsprinzip 

- Herausgabeansprüche § 985 BGB und § 812 BGB

- Gesetzliche Willensmängel §§ 116 - 118 BGB, insbesondere Scheingeschäft  

- Verstoß gegen Formvorschriften § 125 S. 1 BGB 

- Verstoß gegen gesetzliches Verbot § 134 BGB; Sittenwidrigkeit und Wucher § 138 BGB


Kurstermine:

  • Samstag, 04.05.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 22.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: BGB AT 2"


Mit dem BGB AT starten Jurastudierende typischerweise in die wunderbare Welt des Zivilrechts - und BGB AT bleibt wichtig bis zum 2. Staatsexamen.

Im Kurs "BGB AT 2" werden unsere Themen folgende sein:


- Anfechtung inkl. aller Anfechtungsgründe 

- Schadensersatz nach § 122 I BGB 

- Abgrenzung positives und negatives Interesse

- Stellvertretung § 164 ff. BGB 

- Minderjährige als Stellvertreter

- Ungeschriebene Rechtsscheinstatbestände Duldungs- u. Anscheinsvollmacht 

- Anspruch gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht § 179 BGB

- Verjährung §§ 195 ff. BGB

- Hemmung der Verjährung §§ 203 ff. BGB 

- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §§ 305 ff. BGB


Kurstermine:

  • Sonntag, 05.05.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 23.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht AT 1 - Leistungsstörungsrecht"


Der allgemeine Teil des Schuldrechts (§§ 241 - 432 BGG) enthält Normen, die grundsätzlich für alle Schuldverhältnisse gelten.

Durch Reformen ist der allgemeine Teil des Schuldrechts immer umfangreicher geworden. Daher teilen wir auch das Schuldrecht AT in zwei Kurse auf.

In unserem Crashkurs "Schuldrecht AT 1 - Leistungsstörungsrecht" werden wir folgende Themen behandeln:


- Nichtleistung 

- Schlechtleistung 

- Verzug 

- Unmöglichkeit 

- Gattungs- & Stückschuld 

- Konkretisierung 

- Hol-, Bring-, Schickschuld

- Leistungs- und Erfolgsort 

- Schadensersatz statt und neben der Leistung 

- Frist 

- Mahnung 

- Fälligkeit und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen  

- Vorsatz und Fahrlässigkeit 

- Verschärfte und privilegierte Haftung 

- Diligentia quam in suis 

- Erfüllungsgehilfe 

- Culpa in contrahendo (c.i.c.) 

- Abgrenzung positives und negatives Interesse 

- Schadensrecht  §§ 249 ff. BGB 

- Deliktischer Schadensersatz nach §§ 823 I, 831 I BGB 

- Vertrag zugunsten Dritter (VzD) 

- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD) 

- Drittschadensliquidation (DSL)

- Rücktritt 

- Rückgewährschuldverhältnis 

- Wertersatz 


Kurstermine:

  • Samstag, 18.05.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 06.07.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht AT 2 - Verbraucherschutzrecht"


Der allgemeine Teil des Schuldrechts (§§ 241 - 432 BGG) enthält Normen, die grundsätzlich für alle Schuldverhältnisse gelten.

Durch Reformen ist der allgemeine Teil des Schuldrechts immer umfangreicher geworden. Daher teilen wir auch das Schuldrecht AT in zwei Kurse auf.

In unserem Crashkurs "Schuldrecht AT II - Verbraucherschutzrecht" werden wir folgende Themen behandeln:


- Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB)

- „Dual use“-Verträge

- Widerruf § 355 BGB

- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen § 312 b BGB

- Fernabsatzvertrag § 312 c BGB

- Besondere Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr § 312 j BGB

- Widerrufsfrist und Anforderungen gemäß EGBGB

- Wertersatz § 357a I BGB

- BGH-Rechtsprechung zur Frage der Überschreitung des Prüfungumfangs nach § 357a I BGB

- Aufrechnung § 387 BGB

- Verträge über digitale Produkte § 327 ff. BGB

- Gewährleistungsrecht des Verbrauchers bei Verträgen über digitale Produkte: Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz


Kurstermine:

  • Sonntag, 19.05.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 07.07.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht BT 1 - Kaufrecht"


Die vertraglichen Schuldverhältnisse innerhalb des Schuldrecht BT sind bis zum Examen äußerst klausurrelevant. Dabei sticht das Kaufrecht noch einmal besonders hervor. Die Reformen des Kaufrechts vom Januar 2022 sind natürlich auch Themen dieses Kurses.

Weitere Themen:


- Kaufvertrag § 433 BGB

- Abgrenzung zum Tauschvertrag § 488 BGB und zum Kauf auf Probe § 454 BGB

- Kaufrechtliche Gewährleistung: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz

- Konkurrenz der Gewährleistungsrechte zu § 119 II BGB, zum allg. Leistungsstörungsrecht und zum Deliktsrecht

- Mangelbegriff

- "Diesel"-Fälle inkl. neuer EuGH-Rspr.

- Gefahrübergang und Versendungskauf

- Schaden und Schadensberechnung

- Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers

- Besondere Verjährungsfristen

- Besonderheiten des Verbrauchsgüterkauf

- Lieferketten & Regress


Kurstermine:

  • Montag, 20.05.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 13.07.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht BT 2 - Werkrecht, Mietrecht"


In diesem Kurs stehen das Werkrecht sowie das Mietrecht im Vordergrund. Neben dem Kaufvertrag gehören auch diese beiden Vertragsarten zu den "Lieblingen" der Prüfer.

Wir beschäftigen uns mit den folgenden Themen:


- Werkvertrag  § 631 BGB

- Abgrenzung zum Kaufvertrag § 433 BGB, Dienstvertrag § 611 BGB und Werklieferungsvertrag § 650 BGB

- Werkrechtliche Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz

- Konkurrenz der Gewährleistungsrechte zu § 119 II BGB, zum allg. Leistungsstörungsrecht und zum Deliktsrecht

- Mangelbegriff

- Abnahme und Ersatz der Abnahme

- Fälligkeit des Werklohns

- Leistungsverweigerungsrecht des Werkunternehmers

- Besondere Verjährungsfristen

- Bauverträge 650a ff. BGB 

- Mietvertrag § 535 BGB

- Abgrenzung zum Leihvertrag § 598 BGB

- Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbemiete

- Kündigung von Mietverträgen

- Schönheitsreparaturklauseln in AGB'en

- Gewährleistungsrechte des Mieters: Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz

- Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter


Kurstermine:

  • Dienstag, 21.05.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 14.07.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht BT 3 - Gesetzliche Schuldverhältnisse: GoA und Bereicherungsrecht"


Die gesetzlichen Schuldverhältnisse sind bei Studierenden häufig nicht sehr beliebt - völlig zu Unrecht: Wir werden euch den Charme der gesetzlichen Schuldverhältnisse näher bringen! 

Zum Kursinhalt "Schuldrecht BT 3 - Gesetzliche Schuldverhältnisse: GoA und Bereicherungsrecht" gehören folgende Themen:


- Echte Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 - 686 BGB (inkl. Analogie)

- Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag, § 687 BGB 

- Bereicherungsrecht: Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen §§ 812, 813, 814, 816, 817, 818, 820, 822 BGB

- Umfang der Herausgabeansprüche

- Wertersatz

- Entreicherung

- Saldotheorie und modifizierte Zweikondiktionenlehre

- Minderjährige im Bereicherungsrecht


Kurstermine:

  • Freitag, 12.07.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt: Schuldrecht BT 4 - Gesetzliche Schuldverhältnisse: Deliktsrecht"


Die gesetzlichen Schuldverhältnisse sind bei Studierenden häufig nicht sehr beliebt - völlig zu Unrecht: Wir werden euch den Charme der gesetzlichen Schuldverhältnisse näher bringen! 

Zum Kursinhalt "Schuldrecht BT 4 - Gesetzliche Schuldverhältnisse: Deliktsrecht" gehören folgende Themen:


- §§ 823 I, II, 826, 830/840, 831, 832, 833, 834 BGB 

- Sogenannte "sonstige Rechte", u.a.: Berechtigter Besitz, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Allgemeiners Persönlichkeitsrecht

- Schadensrecht und Schadensberechnung

- Minderjährige im Deliktsrecht

- Delikte im Straßenverkehr: §§ 7, 18 StVG

- Höhere Gewalt

- Herstellerhaftung: § 1 ProdHaftG 


Kurstermine:

  • Donnerstag, 18.07.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt: Sachenrecht 1 - Mobiliarsachenrecht"


Sachenrecht ist toll!

Von vielen Studierenden und Examenskandidat*innen gerne mal als "der Endgegner" bezeichnet, werden wir euch zeigen, wie super Mobiliarsachenrecht eigentlich ist! 

Und dies sind unsere Themen:


- Prinzipien des Sachenrechts 

- Arten des Besitzes 

- Herausgabeansprüche 

- Rechtsgeschäftliche Übertragung von Eigentum inkl. gutgläubigem Erwerb  

- Eigentumsübertragung mit Hilfe von Übergabesurrogaten inkl. gutgläubigem Erwerb  

- Gesetzlicher Eigentumserwerb 

- Anwartschaftsrecht 

- Hilfspersonen (Besitzdiener, Besitzmittler, [Schein-]Geheißperson) 

- EBV-Ansprüche (Schadensersatz, Nutzungsersatz, Verwendungsersatz) 

- Sperrwirkung des EBV 

- Herstellerklauseln

- Unterlassungsansprüche 

- Nachbarrecht


Kurstermine:

  • Samstag, 08.06.2024 (früher Termin)
  • Freitag, 19.07.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Sachenrecht 2 - Immobiliarsachenrecht"


Immobiliarsachenrecht wird von vielen Studierenden und Examenskandidat*innen als sehr abstrakt und schwierig empfunden - wir werden mit diesem Kurs versuchen, eure Begeisterung für Grundstücke und Co. zu wecken und euch zu zeigen, dass auch dieser Teil des Sachenrechts zu bezwingen ist.

Wir beschäftigen uns mit den folgenden Themen:


- Eigentumserwerb am Grundstück inkl. gutgläubigem Erwerb 

- Anwartschaftsrecht 

- Vormerkung (Erst- und Zweiterwerb inkl. gutgläubigem Erwerb)

- Wirkung der Vormerkung und Anspruch aus § 888 BGB 

- Grundbuchberichtigungsanspruch § 894 I BGB 

- Hypothek (Erst- und Zweiterwerb inkl. gutgläubigem Erwerb) 

- Akzessorietät 

- Grundschuld (Erst- und Zweiterwerb inkl. gutgläubigem Erwerb) 

- Wettlauf der Sicherungsgeber


Kurstermine:

  • Sonntag, 09.06.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 21.07.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt: ZPO 1 - Erkenntnisverfahren"


Die Zivilprozessordnung begegnet Studierenden häufig erst in Übungen für Fortgeschrittene, teilweise auch erst in der Examensvorbereitung. 

Wir widmen dem Erkenntnisverfahren der ZPO einen kompletten Kurs und dies sind unsere Themen:


- Verfahrensgrundsätze

- Sinn und Zweck sowie Ablauf des Zivilprozesses

- Klagearten: Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklage

- Widerklage

- Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage

- Beweisrecht

- Das Urteil

- Versäumnisverfahren samt Versäumnisurteil

- Rechtsmittel: Berufung und Revision

- Überblick über das Mahnverfahren

- Überblick über das Kostenrecht (inkl. Prozesskostenhilfe)


Kurstermine:

  • Samstag, 10.08.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt: ZPO 2 - Zwangsvollstreckung"


Im Zwangsvollstreckungsrecht beschäftigt man sich mit der Frage, wie der Gläubiger seine privatrechtlichen Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchsetzen oder sichern kann.

Auch die Themen des Zwangsvollstreckungsrechts begegnen Studierenden häufig erst in Übungen für Fortgeschrittene, teilweise auch erst in der Examensvorbereitung. 

Wir widmen dem Zwangsvollstreckungsrecht einen kompletten Kurs und dies sind unsere Themen:


- Die Arten der Zwangsvollstreckung

- Beteiligte und Vollstreckungsorgane

- Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

- Vollstreckungserinnerung

- Sofortige Beschwerde

- Vollstreckungsabwehrklage

- Drittwiderspruchsklage

- Überblick über das Involvenzrecht


Kurstermine:

  • Sonntag, 11.08.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt - CRASHKURS SPEZIAL: Pferdefälle"


Die Prüfungsämter lieben Pferdefälle - und die Gerichte sorgen "dank" regelmäßiger Klageverfahren für immer neuen Nachschub. Pferde sind insbesondere im Kaufrecht seit der großen Schuldrechtsreform 2002 etwas Besonderes: Bis dahin galten die alten Privilegien aus der Kaiserzeit, nach denen bei Pferden nur bestimmte Mängel und Erkrankungen von der Gewährleistung umfasst waren. Diese Privilegien wurden 2002 ersatzlos gestrichen. Das Pferd ist rechtlich zur Handelsware geworden, gewährleistungsrechtlich gleichgestellt mit Autos und Waschmaschinen… und doch gibt es in Bezug auf Mängel bei lebenden Tieren viele wesentliche Unterschiede zu Autos oder Waschmaschinen, die die Herzen der Prüfer höher schlagen lassen!


In unserem Crashkurs Spezial "Pferdefälle" werden wir uns an der aktuellen sowie klassischen Rechtsprechung zu Pferdefällen orientieren, die wir als Fälle aufbereitet haben und diese zusammen im Kurs lösen. 


Besonders an diesem Kurs ist, dass wir mehrere Teilrechtsgebiete miteinander kombinieren werden, z.B. kann der Einstieg in eine Fall-Lösung der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil sein, bevor dann als Schwerpunkt z.B. das Kaufrecht geprüft wird.


Es werden spezifisch auf die zu lösenden Fälle zugeschnittene Unterrichtsmaterialien in Form von Übersichten und Schemata zur Verfügung gestellt, sodass alle Teilnehmer*innen der Lösung folgen können. Ausführlich ausformulierte und kommentierte Lösungen gehören natürlich auch zu den Unterrichtsmaterialien.


Dieser Kurs richtet sich, anders als unsere "normalen" Crashkurse, vor allem an Studierende mit Vorkenntnissen, die z.B. als Vorbereitung auf eine große Übung, mehrere Teilrechtsbereiche kombiniert erarbeiten möchten. Der Kurs eignet sich auch für Examenskandidat*innen, die sich gezielt in die spezifischen Problematiken der bei den Prüfungsämtern so beliebten Pferdefälle einarbeiten möchten.


Im Kurs "CRASHKURS SPEZIAL: Pferdefälle" werden wir folgende Themen behandeln:


- BGB AT (insb. Anfechtung) 

- Schuldrecht AT (insb. c.i.c., VSD, beiderseitige Unmöglichkeit, Ankaufsuntersuchung und Haftung aus § 311 III BGB, AGB'en)

- Schuldrecht BT Vertragsrecht (insb. Kaufrecht und Gewährleistungsrecht, Mängel am Lebewesen Pferd)

- Schuldrecht BT Gesetzliche Schuldverhältnisse (insb. Deliktsrechtliche Tierhalterhaftung, Bereicherungsrecht)

- Sachenrecht (Eigentumsübertragung am Pferd)

- ZPO I (insb. Versäumnisurteil)


Kurstermine:

  • Samstag, 17.08.2024 (einziger Termin)

"Schnell erklärt - CRASHKURS SPEZIAL: Schadensrecht"


Das Schadensrecht ist vom ersten Semester bis zum zweiten Staatsexamen ein ganz wesentlicher Teil des Zivilrechts. Es geht um die Rechtsfolge von Schadensersatzansprüchen: Wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, stellt sich die Frage, ob denn auch ein Schadens vorliegt, wie hoch dieser Schaden ist und ob er Ersatzfähig ist. Und was ist, wenn man den Schaden gar nicht reparieren lassen, sondern schlicht den Schadensersatz ausbezahlt haben möchte? Wie war das noch mit der Umsatzsteuer, gehört die zum Schadensersatz? Was war der Unterschied zwischen positivem und negativem Interesse? Müssen Vorteile ausgeglichen werden? Und was, wenn der Geschädigte auch seinen Teil zum Schaden beigetragen hat?

Es stellen sich im Rahmen des Schadensersatzes so viele Fragen, dass es nicht verwundert, dass es sogar Examensklausuren gibt, deren Schwerpunkt die Rechtsfolge des Schadens(ersatzes) bildet.


In unserem Crashkurs Spezial "Schadensrecht" werden wir uns auch an der aktuellen sowie klassischen Rechtsprechung zum Schadensrecht orientieren, die wir als Fälle aufbereitet haben und und so in die Unterrichtsmaterialien integriert haben.


Besonders an diesem Kurs ist, dass wir mehrere Teilrechtsgebiete miteinander kombinieren werden, z.B. werden wir Schadensersatzansprüche aus dem BGB AT (§§ 122, 179 BGB), aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB), aus dem Mängelgewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB) oder auch aus dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB; §§ 7 ff. StVG) in diesem Kurs besprechen.


Es werden spezifisch auf die zu lösenden Fälle zugeschnittene Unterrichtsmaterialien in Form von Übersichten und Schemata zur Verfügung gestellt, sodass alle Teilnehmer*innen der Lösung folgen können. Ausführlich ausformulierte und kommentierte Lösungen gehören natürlich auch zu den Unterrichtsmaterialien.


Dieser Kurs richtet sich, anders als unsere "normalen" Crashkurse, vor allem an Studierende mit Vorkenntnissen, die z.B. als Vorbereitung auf eine große Übung, mehrere Teilrechtsbereiche kombiniert erarbeiten möchten. Der Kurs eignet sich auch für Examenskandidat*innen, die sich gezielt in die spezifischen Problematiken des Schadensrechts einarbeiten bzw. es wiederholen und vertiefen möchten.


Im Kurs "CRASHKURS SPEZIAL: Schadensrecht" werden wir folgende Themen behandeln:


- Grundsätze des Schadensersatzrechts

- Begriff des Schadens und Abgrenzung von Aufwendungen

- Schadensermittlung (insb. Differenzhypothese)

- Schadensformen: Materieller und immaterieller Schaden, positives und negatives Interesse, unmittelbarer und mittelbarer Schaden, einfacher und mehrfacher Schaden

- Zweck und Funktionen des Schadensersatzes

- Prinzipien des Schadensersatzes

- Systematik der §§ 249 - 255 BGB

- Schadenszurechnung

- Schadensminderung, Mitverantwortlichkeit des Geschädigten und Haftungsbeschränkungen

- Schadensregress (insb. Gestörte Gesamtschuld)


Kurstermine:

  • Sonntag, 18.08.2024 (einziger Termin)
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