Crashkurse: Öffentliches Recht

"Schnell erklärt"-Crashkurse

Öffentliches Recht

Nachfolgend findet ihr unsere aktuellen Crashkurse im öffentlichen Recht.

Für jeden Kurs bieten wir euch mehrere Termine an.


Veranstaltungsort:

Alle Kurse finden online per Zoom statt (der Link wird vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet).


Materialien:

In allen Crashkursen gehen wir auf die typischen und immer wiederkehrenden Klausurprobleme ein und lösen diese Zusammen - dabei unterstützen uns umfangreiche Kursmaterialien, die im Kurspreis inklusive sind:

- Übersichten

- Schemata 

- Sachverhalte 

- Umfangreich ausformulierte und kommentierte Lösungen 

(Kursmaterialien werden per E-Mail verschickt)


Kosten:

Die Kursgebühr beträgt pro Crashkurs pro Person 49,-€**.

Die Rechnung wird per E-Mail nach dem Kurs versendet und kann per IBAN-Überweisung bezahlt werden, Vorkasse ist bei uns nicht nötig.

(** Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit)


Wiederholungshörer*innen:

Wenn Du denselben Crashkurs ein zweites Mal besuchen möchtest, bieten wir Dir die wiederholte Teilnahme zur vergünstigten Kursgebühr i.H.v. 25,-€** an. Bitte gib' bei Deiner Anmeldung an, dass Du Wiederholungshörerin bist und nenne auch den Termin, an dem Du den Kurs zum ersten Mal gehört hast.

(** Die Leistung ist nach § 4 Nr. 21 a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit)


Uhrzeit:

Jeder Crashkurs findet von 10 bis 18 Uhr (inkl. 45 Minuten Mittagspause sowie zwei mal jew. 15 Minuten Pause)  statt.

Es ist folgender Ablauf geplant (hiervon kann u.U. abgewichen werden):

  • 10 - 10:15 Uhr: Begrüßung und Organisation
  • 10:15 - 11:45 Uhr: Unterricht
  • 11:45 - 12 Uhr: Pause
  • 12 - 13:30 Uhr: Unterricht
  • 13:30 - 14:15 Uhr: Mittagspause
  • 14:15 - 15:45 Uhr: Unterricht
  • 15:45 - 16:00 Uhr: Pause
  • 16 - 18 Uhr: Unterricht


Sichert euch jetzt euren Platz im Kurs!

Anmeldung: Per E-Mail an unterricht@jurafreunde.de


Der Kurs findet in positiver Atmosphäre und auf Augenhöhe statt, es muss niemand Hemmungen haben, vermeintlich "dumme" Fragen zu stellen!


Zur Info: Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre unserer Teilnehmer*innen und Dozent*innen sowie aus Gründen des Datenschutzes wird während des Online-Unterrichts auf eine Kamera-Nutzung verzichtet.

Die Kurse kommen jeweils ab mindestens zehn Teilnehmer*innen zustande.

"Schnell erklärt: Staatsrecht 1 - Staatsorganisationsrecht"


Das Staatsorganisationsrecht ist Teil des "Staatsrechts" und begegnet Studierenden in den ersten beiden Semestern des Jura-Studiums. Dies sind unsere Themen im Kurs:


- Organstreitverfahren 

- Abstrakte Normenkontrolle 

- Konkrete Normenkonktrolle 

- Bund-Länder-Streit 

- Gesetzgebungskompetenzen und Gesetzgebungsverfahren 

- Änderung des GG und Ewigkeitsklausel

- Prüfungsrecht des Bundespräsidenten 

- Politische Parteien 

- Abgeordnete und das freie Mandat

- Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers 

- Neutralitätspflichten 

- Ressortprinzip der Bundesminister

- Staatliche Informations- und Äußerungsbefugnisse 

- Verhältnismäßigkeitsprüfung 

- Wahlen, Wahlrechtsgrundsätze und Wahlrechtsreform 2023

- Bundestag 

- Bundesrat


Kurstermine:

  • Samstag, 11.05.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 29.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Staatsrecht 2 - Grundrechte"


Die Grundrechte sind Teil des "Staatsrechts" und begegnen Studierenden in den ersten beiden Semestern des Jura-Studiums. 

Dies sind unsere Themen im Kurs:


- Überblick über alle Grundrechte Art. 1 - 19 GG 

- Fälle zu Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 14 GG 

- Schutzbereich 

- Eingriff samt Eingriffsbegriffe

- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Schranken und Schranken-Schranken

- Verfassungsbeschwerde 

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 

- Rechtsverordnung 

- Drei-Stufen-Theorie 

- Grundrechtsmündigkeit 

- Anwendbarkeit der Deutschen-Grundrechte auf (EU-)Ausländer 

- Praktische Konkordanz 

- Covid-19-Rechtsprechung im Rahmen der Grundrechte


Kurstermine:

  • Sonntag, 12.05.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 30.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil ohne Prozessrecht"


Spätestens im dritten Semester werden Jurastudierende üblicherweise mit dem allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts konfrontiert - und dieser Rechtsbereich bleibt bis zum 2. Staatsexamen äußerst relevant.

Unsere Themen im Kurs:


- Der Verwaltungsakt 

- Verwaltungshelfer & Beliehener 

- Wirksamkeit von Verwaltungsakten

- Zuständigkeit von Behörden 

- Anhörung / Formvorschriften 

- Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

- Inhalts- und Nebenbestimmungen 

- Auflagen und Bedingungen 

- Subventionen 

- Der öffentlich-rechtliche Vertrag 

- Zusicherung 

- Ermessen und Ermessensfehler

- Fristberechnung 


Kurstermine:

  • Samstag, 27.04.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 15.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Verwaltungsprozessrecht"


Die verschiedenen verwaltungsprozessualen Klage- und Antragsarten können auf den ersten Blick ganz schön überwältigend sein, wir gehen die Themen zusammen an!

Dies sind die Inhalte des Kurses:


- Anfechtungsklage 

- Verpflichtungsklage 

- Leistungsklage 

- Feststellungsklage 

- Fortsetzungsfeststellungsklage (analog und doppelt-analog) 

- Anträge nach § 80 V VwGO, § 80a VwGO, § 123 VwGO 

- Klagefristberechnung 

- Übersicht über die bundeslandspezifischen Regelungen beim Vorverfahren


Kurstermine:

  • Sonntag, 28.04.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 16.06.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt: Europarecht"


Das Europarecht wird immer wichtiger: Viele Normen in nationalen Gesetzen ändern sich regelmäßig aufgrund von europäischen Richtlinien. Die hohe Relevanz des Europarechts findet sich auch regelmäßig in Klausuren wieder, insbesondere auch in Examensklausuren. 

Daher widmen wir dem Europarecht einen ganzen Kurs und werden uns mit folgenden Themen beschäftigen:


- Europa: Begriff, Idee und europäischer Einigungsprozess im Überblick

- Rechtsnatur der EU

- Organe der EU

- Beitritt zur EU 

- Austritt aus der EU

- Rechtsetzungsverfahren und Rechtsquellen der EU

- Der Binnenmarkt

- Die Grundfreiheiten

- Wichtige EuGH-Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten

- Verfahren vor dem EuGH und dem EuG


Kurstermine:

Im Sommersemester 2024 werden im Europarecht keine Kurse angeboten.


"Schnell erklärt - CRASHKURS SPEZIAL: Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe"


Das Thema der Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe ist im öffentlichen Recht mitunter ein heikler Zankzapfel und daher extrem beliebt in Klausuren. Ausgangspunkt ist regelmäßig die Frage: 

Wer darf eigentlich wann zu was etwas sagen?


Darf sich der Bundespräsident öffentich abfällig über eine extremistische aber nicht verbotene Partei äußern? Darf der Innenminister auf der offiziellen Website des Innenministeriums zu einem Interview verlinken, in dem er eine extremistische aber nicht verbotene Partei u.a. als "staatszersetzend" bezeichnet? Darf ein Gesundheitsminister vor E-Zigaretten warnen? Und was ist mit einem Bürgermeister, der sich "gegen rechts" positioniert und einen nicht verbotenen Verein im Gemeindeblatt als extremistisch betitelt, ist das erlaubt?


Mit all diesen Fragen werden wir uns im Kurs auseinandersetzen. Dabei werden wir uns an der aktuellen sowie klassischen Rechtsprechung zu dem Thema Äußerungsbefugnissen orientieren, die wir als Fälle aufbereitet haben und diese zusammen im Kurs lösen. 


Besonders an diesem Kurs ist, dass wir mehrere Teilrechtsgebiete miteinander kombinieren werden, z.B. kann der Einstieg in eine Fall-Lösung eine verwaltungsrechtliche Klage sein, bevor dann in der Begründetheit staatsrechtlich, z.B. auf Verstoß gegen Grundrechte, geprüft wird.


Es werden spezifisch auf die zu lösenden Fälle zugeschnittene Unterrichtsmaterialien in Form von Übersichten und Schemata zur Verfügung gestellt, sodass alle Teilnehmer*innen der Lösung folgen können. Ausführlich ausformulierte und kommentierte Lösungen gehören natürlich auch zu den Unterrichtsmaterialien.


Dieser Kurs richtet sich, anders als unsere "normalen" Crashkurse, vor allem an Studierende mit Vorkenntnissen, die z.B. als Vorbereitung auf eine große Übung, mehrere Teilrechtsbereiche kombiniert erarbeiten möchten. Der Kurs eignet sich auch für Examenskandidat*innen, die sich gezielt in die spezifischen Problematiken der bei den Prüfungsämtern so beliebten Äußerungsbefugnisse einarbeiten möchten.


Im Kurs "CRASHKURS SPEZIAL: Äußerungsbefugnisse staatlicher Organe" werden wir folgende Themen behandeln:


- Staatsorganisationsrecht (Organstreitverfahren, Stellung und Rechte/Pflichten des Bundespräsidenten,  Stellung und Rechte/Pflichten des Bundeskanzlers, Stellung und Rechte/Pflichten der Bundesminister, Sachlichkeitsgebot, Neutralitätsgrundsatz)

- Grundrechte (Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 I GG, Vereinigungsfreiheit Art. 9 I GG, Berufsfreiheit Art. 12 I GG)

- Verwaltungsrecht AT (öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch)

- Verwaltungsprozessrecht (Einstweiliger Rechtsschutz § 123 I VwGO, Leistungsklage § 43 II 1 VwGO)


Kurstermine:

  • Samstag, 20.04.2024 (früher Termin)
  • Samstag, 24.08.2024 (später Termin)

"Schnell erklärt - CRASHKURS SPEZIAL: 'Zuverlässigkeit' im Verwaltungsrecht"


Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Zuverlässigkeit" begegnet einem im Verwaltungsrecht durchaus häufig: So findet sich dieser Begriff beispielsweise im GastG, im WaffG, im JagdG oder auch in der GewO.


Dreh- und Angelpunkt ist typischerweise die Frage, wann man als "zuverlässig" bzw. als "nicht zuverlässig" gilt.

Wird der Inhaber einer Waffenerlaubnis unzuverlässig, wenn er mit seiner Waffe in einem Wohngebiet auf Tauben schießt, um sie von seiner Photovoltaikanlage zu verscheuchen? Oder was ist mit Reichsbürgern und Personen, die sich in deren Umkreis bewegen: Kann man bei diesen Personen von einer "Zuverlässigkeit" nach dem WaffG ausgehen? Wie sieht es aus mit Gaststättenbetreibern, gehört es zur "Zuverlässigkeit" im Rahmen des GastG, dass der Gaststätteninhaber über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt? Und was ist, wenn er vorbestraft ist, führt dies automatisch zur Unzuverlässigkeit? ... 


Diese und viele weitere Fragen werden wir in diesem Kurs beantworten. Dabei werden wir uns an der aktuellen sowie klassischen Rechtsprechung zu der Frage der "Zuverlässigkeit" orientieren, die wir als Fälle aufbereitet haben und diese zusammen im Kurs lösen. 


Besonders an diesem Kurs ist, dass wir mehrere Teilrechtsgebiete miteinander kombinieren werden, z.B. kann der Einstieg in eine Fall-Lösung eine verwaltungsrechtliche Klage sein, bevor dann in der Begründetheit staatsrechtlich, z.B. auf Verstoß gegen Grundrechte, geprüft wird.


Es werden spezifisch auf die zu lösenden Fälle zugeschnittene Unterrichtsmaterialien in Form von Übersichten und Schemata zur Verfügung gestellt, sodass alle Teilnehmer*innen der Lösung folgen können. Ausführlich ausformulierte und kommentierte Lösungen gehören natürlich auch zu den Unterrichtsmaterialien.


Dieser Kurs richtet sich, anders als unsere "normalen" Crashkurse, vor allem an Studierende mit Vorkenntnissen, die z.B. als Vorbereitung auf eine große Übung, mehrere Teilrechtsbereiche kombiniert erarbeiten möchten. Der Kurs eignet sich auch für Examenskandidat*innen, die sich gezielt in die spezifischen Problematiken der bei den Prüfungsämtern so beliebten "Zuverlässigkeit" einarbeiten möchten.


Im Kurs "CRASHKURS SPEZIAL: 'Zuverlässigkeit' im Verwaltungsrecht" werden wir folgende Themen behandeln:


- Verwaltungsrecht AT (Verwaltungsakt, GastG, WaffG, JagdG, GewO, Aufhebung von Verwaltungsakten nach den jeweiligen Spezialvorschriften, Interessenabwägungen und Prognoseentscheidungen)

- Verwaltungsprozessrecht (Anfechtungsklage § 42 I Var. 1 VwGO, Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage § 42 I Var. 2 VwGO, Antrag nach § 80 V 1 VwGO)


Kurstermine:

  • Sonntag, 21.04.2024 (früher Termin)
  • Sonntag, 25.08.2024 (später Termin)

Share by: